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Skizze: Alfred Schieb
Im Jahre 1921 wurde vom Reichsverkehrsministerium ein Fahrleitungsausschuss unter Leitung von Dr. B. Gleichmann ins Leben gerufen, der eine grundsätzliche Vereinfachung der existierenden, sehr speziellen und teilweise recht komplizierten Fahrleitungsbauarten der großen Elektrofirmen vornehmen sollte. Ziel war es auch, die unzähligen, verschiedenen Bauteile und somit die Lagehaltung zu vereinfachen. Von einer Vereinheitlichung der Fahrleitung im heutigen Sinne war man damals noch weit entfernt. Bereits 1922 wurde zwischen Freilassing und Bad Reichenhall eine bestehende Anlage (ehem. AEG) den Vereinfachungskriterien entsprechend umgebaut. Ein Ergebnis dieser ersten Bemühungen war ein einheitlicher Aufbau des Kettenwerkes.
Pate bei diesem Einheitskettenwerk, dass anfänglich als Einheitsform, später als Einheitsfahrleitung bezeichnet wurde, stand vor allem die nachgespannte AEG-Fahrleitung, wobei man auf die Nachspannung des Tragseiles und das Beiseil am Stützpunkt verzichtete. Um aber in Feldmitte eine übermäßige Schrägstellung der Hänger durch die Längenausdehnung des Fahrdrahtes zu vermeiden, griff man hier mit dem Läuferdreieck auf ein Element der BEW-Fahrleitung zurück.
In dieser ersten Stufe der Vereinfachung wurden folgende wegweisend Grundsätze festgelegt:
Bei neuzuelektrifizierenden Strecken kamen diese ersten Vereinfachungsgrundsätze erstmalig 1922 in
Mitteldeutschland zwischen Schönefeld und Engelsdorf, 1923 in Schlesien zwischen Lauban und Görlitz
(1924 bis Schlauroth), in Hamburg 1924 zwischen Ohlsdorf und Poppenbüttel, in Bayern 1925 zwischen Garmisch,
München und Landshut sowie zwischen Tutzing und Kochel zur Anwendung. Obwohl es bzgl. der Ausführung
der Stützpunkte und bei der Systemhöhe regionale Unterschiede gab, wurde in der zeitgenössischen
Fachliteratur jede dieser Neubauten als Einheitsfahrleitung bezeichnet. Von Georg Schwach [Oberleitungen
für hochgespannten Einphasenwechselstrom in Deutschland, Österreich und in der Schweiz] werden die
Bauformen Mitte der 20er Jahre auch als Regionale Fahrleitungsbauarten der 1. Generation
bezeichnet.
Erst Ende der 20er Jahre entwickelte sich ausgehend vom Einheitskettenwerk, daß mit den Vorschriften für Fahrleitungen von 1926 technisch genauer beschrieben wurde, langsam eine Standardisierung auch von Einzelelementen. Mit der Ausgabe der Fahrleitungsvorschriften von 1931 wird auch die Grundlage eines einheitlichen Zeichnungswerkes Esz gelegt, welches verschiedene Elemente der einzelnen Direktionen enthält. Auf dieser Basis wird die sogenannte Einheitsfahrleitung bei Neuelektrifizierungen bis nach dem 2. Weltkrieg gebaut, aber das Zeichnungswerk laufend angepaßt. Jedoch kommt es nicht zu einer deutschlandweiten einheitlichen Systemhöhe oder gar zur Anwendung einheitlicher Stützpunkte. Fahrleitungen mit nachgespannten Tragseil werden erst wieder mit der Einführung höherer Geschwindigkeiten ab Mitte der 30er Jahre errichtet.
Einheitsfahrleitung 1928
Durch die neuzeitlichen Eisenbahnliteratur und bei Modelleisenbahnern geistert immer wieder der historisch falsche
Begriff der Einheitsfahrleitung 1928
. Erstmals taucht die Einheitsfahrleitung 1928
in einem Artikel
Die Fahrleitungsanlagen der Deutschen Bundesbahn
von Richard Wagner in Die Bundesbahn, Heft 9/10 1954 auf.
Offensichtlich wurde vom Autor ein Sammelbegriff für die Vorkriegsbauarten mit festen Tragseil (vgl. oben)
gesucht. Dabei wurde, obwohl man es damals noch besser hätte wissen müssen, einiges übersehen,
insbesondere die demontierten Strecken in Mitteldeutschland und Schlesien.
Bei Modelleisenbahnern und anderen Eisenbahnfreunden sind Stützpunkte, die mit Formeisenschrägausleger und
einem über der Gleisachse hängenden Stabisolator unausrottbar DIE Einheitsfahrleitung 1928
, auch
wenn das dort installierte Kettenwerk keine Einheitsfahrleitung in diesem Sinne ist. Die Kombination der beiden
genannten typischen Bauelemente gab es vorrangig in Süddeutschland, vereinzelt in Mitteldeutschland und nicht
in Schlesien. Der Formeisenschrägausleger tauchte schon 1927 bei der Elektrifizierung zwischen Landshut und
Neufahrn mit doppelten Weitschirmisolatoren oder von Halle Gbf mit Motorisolatoren auf. Stabisolatoren kamen
erstmalig seit 1927 in Süddeutschland zur fast ausschließlichen Anwendung sowie in Schlesien in Querfeldern
und für Fahrdrahtabspannungen zum Einsatz.
Aber auch andere Stützpunktformen trugen die Einheitsfahrleitung. In Schlesien wurden 1922 Rohrschwenkausleger
(diese bereits 1917 mit AEG-Fahrleitung auf dem Bf. Königszelt) und 1923 einfache Rohrausleger mit Doppelkelch-
oder Stützisolatoren eingesetzt. Bereits 1928 wurden Rohrschwenkausleger an Stützisolatoren ähnlich
der schwedischen Bauart in Schlesien für die freie Strecke Standard. In Mitteldeutschland kamen ab 1933
für Neubauten außer auf der Saaletal- und Frankenwaldbahn (BBC-Abschnitt) ausschließlich
Rohrschwenkausleger mit Rohrkappenisolatoren zum Einbau. Das heißt, die bis in die 40er Jahre errichtete
sogenannte Einheitsfahrleitung 1928
ist eine reine Erfindung der Nachkriegszeit ohne Rücksicht auf die
tatsächlichen Gegebenheiten und die Fahrleitungsvorschriften von 1926 und 1931. Es versteht sich von selbst,
daß bei so vielen deutschlandweit unterschiedlichen Ausführungen eine auf Süddeutschland
beschränkte Bauart kaum dem Anspruch an eine Einheitsfahrleitung gerecht wird und eine gleichzeitige
Verbindung mit der Jahreszahl 1928 jeder Grundlage entbehrt. Der Beweis hierfür ist in der Fahrleitungsvorschrift
von 1931 in Abschnitt 17. Mastabstand niedergeschrieben: Bei großen Spannweiten mit seitlicher Festhaltung der
Fahrdrähte an Zwischenmasten darf der Abstand der Tragseilaufhängpunkte in der Geraden nicht mehr als 120 m
betragen.
Damit entsprachen alle auf Einheitskettenwerk umgebauten oder neu errichteten Oberleitungen mit festem
Tragseil, sofern sie der Fahrleitungsvorschrift von 1931 entsprachen, der Einheitsfahrleitung
, auch die
Oberleitung zwischen Breslau und Königszelt mit 120 m Stützpunktabstand und 4 m Systemhöhe.

Beispiel für
Sammelbegriff Einheitsfahrleitung 1928
, Stützpunkt der Fahrleitung Trudering - Grafing 1927
© Thomas Scherrans, 03.09.2010